01. Oktober 2017

In welchen Fällen dürfen Detektive Mitarbeiter überwachen?

Aufklärung von Vertragsverletzungen und Straftaten

Der Einsatz von Detektiven ist in der Arbeitswelt kein Ausnahmefall. Er dient der Aufdeckung einer breiten Auswahl von Vertragsverletzungen und Straftaten und kann somit in sehr vielen Szenarien erfolgen (Fallbeispiele unserer Berliner Detektei finden Sie hier). Stehen Mitarbeiter im Fokus der Ermittlungen, gibt es diverse rechtliche Bedingungen zu beachten. Unternehmen müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.

Überwachung als gerechtfertigte Maßnahme

Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer nicht pauschal oder auf gut Glück, sondern nur bei einem konkreten Tatverdacht überwachen lassen. Zudem muss dieser Verdacht auf Fakten gestützt sein. Reine Vermutungen reichen nicht aus. Grenzen werden den betrieblichen Auftraggebern von Detektiven durch das geltende Arbeitsrecht sowie durch die Persönlichkeitsrechte gesetzt. Wer sich nicht daran hält, riskiert empfindliche Niederlagen vor dem Arbeitsgericht und sieht sich womöglich sogar einer Schadenersatzklage gegenüber. Folglich ist es elementar, Ermittler auszuwählen, die nicht nur ihr "Handwerk" verstehen (Observation und Recherche), sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen und damit ihre eigenen Grenzen kennen. Unsere Privatdetektei aus Berlin setzt auf IHK-zertifizierte Fachkräfte, die die relevanten Rechtsgrundlagen von der Pike auf gelernt haben.

 

Außerdem gilt im Zweifelsfall für uns: Lieber einmal öfter beim Anwalt unseres Vertrauens rückversichert, als blind in einen rechtlich bedenklichen Fall hineinzurennen. Dies betrifft insbesondere Ausnahmesituationen, die von den alltäglichen Schemata abweichen. Ihren Klienten kann die Kurtz Wirtschaftsdetektei Berlin auf diese Weise die gerichtliche Verwertbarkeit ihrer Ermittlungserkenntnisse zusichern.

Testkäufe zur Mitarbeiterprüfung

Um Mitarbeiter auf wahrheitsgemäße Angaben zu testen, nehmen Arbeitgeber oft Testkäufe und sogenannte Ehrlichkeitstests vor. Dies ist bei allen Personengruppen im Unternehmen möglich, die der Chef nicht auf andere Weise überprüfen kann. Infrage kommen beispielsweise Kassierer, bei denen der Detektiv einen Testeinkauf vornimmt. Ebenso kann sich der Wirtschaftsermittler bei Lagermitarbeitern als Lieferant ausgeben, um vom Lieferschein abweichende Waren anzuliefern. Auch Lockvogel-Tätigkeiten unternehmen unsere Berliner Privatdetektive häufig im Zusammenhang mit Testkäufen.

 

Eine Kontrolle der persönlichen Taschen ist jedoch nur mit Einwilligung des Kontrollierten zulässig. Zudem muss dieser Maßnahme der Betriebsrat vorab zustimmen.

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Lockvogel-Taktiken können helfen, widerrechtlich handelnde Arbeitnehmer in eine Falle zu locken und sie somit gerichtsverwertbar zu überführen.

Observation im Krankheitsfall

Häufige oder lange Krankheiten nehmen Arbeitgeber gern zum Anlass, den Mitarbeiter überwachen zu lassen, da sich der Verdacht einer Betrugsabsicht angesichts der Umstände oft nicht mehr von der Hand weisen lässt. Unsere Wirtschaftsdetektive aus Berlin darf der Chef jedoch nur beauftragen, wenn er konkrete Hinweise besitzt, dass sich der Angestellte vertragswidrig verhält. Unternimmt dieser etwa Aktivitäten, die seiner Gesundung entgegenwirken (genesungswidriges Verhalten), oder arbeitet er während der Arbeitsunfähigkeit sogar in einer anderen Firma, können die gesammelten Beweise dem Gericht vorgelegt werden.

 

Hilfe sowie weiterführende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie unter anwaltarbeitsrecht.com. Dort sind auch die für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammern hinterlegt.

Verfasser: Tobias Neumann

 

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D-10405 Berlin

Tel.: 030 555 786 41-0

Fax: 030 555 786 41-9

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