Mitarbeitereinschleusung – Diebstahl von Firmeneigentum

Diebstahl von Firmeneigentum ist eine Art Volkssport. Mal hier ein Kugelschreiber, mal dort eine Farbpatrone, hier eine Zange, dort eine Kaffeemaschine. Im Denken des Arbeitnehmers scheint es der Normalzustand zu sein, "Kleinigkeiten" aus dem Eigentum des Arbeitgebers mitgehen zu lassen. Doch Diebstahl ist Diebstahl, daran ändert auch kein Arbeitsverhältnis etwas bzw. kann ein bestehendes Vertrauensverhältnis sogar zu noch größerer Enttäuschung beim Geschädigten führen.

 

Der Kurtz Detektei Berlin ist bspw. ein Fall bekannt, bei dem die Durchtriebenheit eines einzelnen Angestellten dazu geführt hat, dass durch den jahrelangen Diebstahl von Toilettenpapier Schäden im fünfstelligen Bereich entstanden sind. Freundschaften sind schon zerbrochen aufgrund der Raffgier einzelner Personen. So hat unsere Berliner Wirtschaftsdetektei einmal einen Fall bearbeitet, in dem der beste Freund und zugleich älteste Angestellte des Firmeninhabers gemeinsam mit seinem Sohn Rechnungen gefälscht, Rechnungsbeträge schwarz in die eigene Tasche gesteckt und nebenbei mit den Firmentransportern ein Konkurrenzunternehmen aufgebaut hat – heimliche Stammkundenabwerbung inklusive.

 

Nach der Erfahrung unserer Berliner Detektive bewahrheitet sich der alte Spruch leider immer wieder: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

 

Heikel wird es natürlich gerade dann, wenn wertvolle Ressourcen gestohlen werden. Neben der für Detektive alltäglichen Observation steht Ihnen noch das Mittel der Einschleusung eines Detektivs in Ihr Unternehmen zur Verfügung. Oft wird die Mitarbeitereinschleusung als Königsdisziplin des Detektivgewerbes bezeichnet. Nur ein äußert umsichtiger, vielseitiger und mit hervorragender Menschenkenntnis versehener Detektiv ist in der Lage, einen solch sensiblen Auftrag perfekt umzusetzen.

Verluste im Lager: Wahl der Detektei entscheidend

Wie in jeder Branche gibt es auch im Detekteigewerbe Anbieter mit hoher Seriosität und Kompetenz und solche, bei denen es damit nicht sehr weit her ist. Da die Einschleusung von Detektiven, die sogenannte Inklusionslösung, zu den aufwendigeren und anspruchsvolleren Ermittlungstätigkeiten gehört, sollten insbesondere hier nur erfahrene Fachdetektive arbeiten.

 

Über einen Negativfall entschied der Bundesgerichtshof 1990 und setzte dabei gleichzeitig die Rechtsfolgen bei Schlechterfüllung von Dienstverträgen fest. Aufgrund von Verlusten im Lagerbereich schaltete die Firma x den Detektiv y ein, der durch eine 14-tägige Betriebseinschleusung feststellen sollte, ob die Verluste durch Mitarbeiterdiebstähle oder Mitarbeiterunterschlagungen verursacht wurden und wenn ja durch wen. Der Auftraggeber wies den Detektiv vor der Einschleusung eindringlich darauf hin, dass er niemandem gegenüber angeben dürfe, nur befristet angestellt zu sein, da er sonst mit Hilfsdiensten außerhalb des Lagers betraut werden würde. Der eingeschleuste Detektiv machte allerdings bereits am zweiten Arbeitstag den Fehler, dem Lagermeister die Befristung seiner Tätigkeit mitzuteilen. Daraufhin versetzte der den Detektiv für den größten Teil der Zeit in ein Außenlager, in dem es nur einen einzigen anderen Mitarbeiter gab und wo keine auftragsrelevanten Feststellungen zu treffen waren. Die Ermittlungstätigkeiten des Detektivs waren folglich wertlos, weshalb der Auftraggeber die Zahlung verweigerte.

 

Der Bundesgerichtshof entschied allerdings nach Klage der Detektei auf Zahlung des festgeschriebenen Honorars, dass die Nichterfüllung der Weisung des Auftraggebers, sich nicht als Aushilfskraft erkennen zu geben, nicht mit der Nichterfüllung des Dienstvertrages einhergehe, weshalb der Auftraggeber vollständig zahlen musste. Der Dienstherr trägt laut BGH das Risiko der Einstellung eines den Ansprüchen nicht genügenden Dienstverpflichteten. Von daher sollten Sie als Auftraggeber genau abwägen, mit welcher Detektei Sie zusammenarbeiten wollen. Die Kurtz Detektei Berlin empfiehlt sich durch die Qualifikation und Erfahrung ihrer Mitarbeiter: 030 5557 8641-0.

Bild: Fotolia, Urheber Gerhard Seybert; Diesel wird aus einem Tank entwendet, Kurtz Detektei Berlin

Kraftstoffdiebstahl am Arbeitsplatz ist keine Seltenheit

Einstellung unseres Detektivs in Ihrem Unternehmen

Bei der Einschleusung stellen Sie einen unserer Berliner Wirtschaftsdetektive offiziell in Ihrem Unternehmen an. Er tritt für Sie als vollwertige Arbeitskraft auf, macht sich mit den Kollegen bekannt, knüpft Freundschaften und nimmt am sozialen Leben Ihrer Arbeitgeber teil. Auf diese Art entwickelt der Detektiv ein feines Gespür für die Abläufe und Befindlichkeiten Ihrer Angestellten, kann Ihnen eine Vielzahl von nützlichen Informationen über Tendenzen und Fakten in Ihrer Firma liefern und wird letztlich sicherlich auch in der Lage sein, den oder die Urheber von Rechtsverstößen zum Schaden Ihres Betriebs zu identifizieren.

 

Beachten Sie bitte, dass Mitarbeitereinschleusung zu den kostenintensivsten Maßnahmen im Detektivgewerbe zählt, da der eingesetzte Wirtschaftsdetektiv im Normalfall über einen längeren Zeitraum als Ihr Angestellter auftreten und tätig sein muss. Über Honorare und Konditionen für diese Leistung der Kurtz Detektei Berlin sprechen Sie sich bitte telefonisch mit uns ab: 030 555 786 41-0.

Kurtz Detektei Berlin Deutsche Gesellschaft für Kriminalistik

Kurtz Detektei Berlin

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10405 Berlin

Tel.: 030 555 786 41-0

Fax: 030 555 786 41-9

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